Finanzierung
Die Bewohnerinnen und Bewohner tragen die Miet- und Unterhaltskosten selbst. Bei Bedarf erhalten sie die entsprechenden Zuschüsse vom zuständigen Sozialhilfeträger. Wir bieten gern unsere Unterstützung bei der Antragstellung an.
Die Betreuungskosten übernimmt in der Regel der zuständige Sozialleistungsträger. Die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser Bedarf wird gemeinsam mit dem Betreuungspersonal der TWG und dem (potenziellen) Bewohner im Behandlungs- und Rehabilitationsplans vereinbart. Hier gilt es Förderziele und Maßnahmen gemeinschaftlich zu erarbeiten und abzustimmen und ihnen Zeitwerte zuzuordnen und anhand dessen eine Hilfebedarfsgruppe zu bestimmen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über den zeitlichen Umfang der Betreuung laut Hilfebedarfsgruppe.
Hilfebedarfsgruppen mit Zeitwerten pro Woche
Hilfsbedarfs- gruppe |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
Minuten | 180 | 270 | 360 | 450 | 540 | 630 | 720 | 810 | 900 | 990 | 1080 | 1170 |
Die Kosten je Betreuungstag finden Sie hier >>